Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ARC Coffee GmbH, Olschewskibogen 1, 80935 München ("arc"), und ihren Auftraggebern über die Buchung mobiler Markenerlebnisse, insbesondere Espressobar-, Getränke- und Cateringformate sowie damit verbundene Dienstleistungen.

  2. Diese AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn arc ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform festgehalten sind.

§2 Vertragsschluss

  1. Angebote von arc sind individuell erstellt und, sofern nicht anders angegeben, ab Angebotsdatum 7 Tage gültig.

  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot.

  2. arc ist berechtigt, einzelne Bestandteile der Leistung aus betrieblichen oder saisonalen Gründen anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt und der Auftraggeber vorab informiert wird.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 50 % des Auftragswerts als Anzahlung, fällig 14 Tage nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin. Die restlichen 50 % sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§5 Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann die gebuchte Leistung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Einsatztermin kostenfrei stornieren.

  2. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem vereinbarten Einsatztermin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, unabhängig vom Stand der bereits geleisteten Zahlungen.

  3. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass arc ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierte Stornierungsgebühr.

§6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Einsatzort geeignet und zugänglich ist, insbesondere hinsichtlich Zufahrt, Untergrund, Stromanschluss und ausreichend Platz.

  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für etwaige behördliche Genehmigungen oder Standerlaubnisse für den Einsatzort, sofern nicht anders vereinbart.

  3. Erschwert oder verhindert eine Pflichtverletzung des Auftraggebers die Durchführung, bleibt der vereinbarte Preis in voller Höhe geschuldet.

§7 Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterbedingungen bei Outdoor-Formaten oder behördlichen Anordnungen, sind beide Parteien berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Bereits erbrachte Vorleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

§8 Haftung

  1. arc haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet arc nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§9 Datenschutz
arc verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§10 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist arc nicht verpflichtet und nicht bereit.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.